Freiberufliche Beratertätigkeit in Dänemark auf Zeit
AUF ZEIT IN DÄNEMARK ARBEITEN

Freiberufliche Beratertätigkeit in Dänemark auf Zeit

Wer als Ausländer Beraterjobs in Dänemark sucht, der muss sich mit der Steuergesetzgebung in diesem Land auseinandersetzen. Damit Sie das nicht allein tun müssen, haben wir GTS Nordic um Rat gefragt. GTS Nordic arbeitet seit 1999 mit einer Reihe von Beratern aus dem Ausland zusammen, die in Dänemark, Schweden und Norwegen arbeiten. Im Folgenden wird GTS Nordic Ihnen einen Leitfaden zu dem geben, was wichtig ist, wenn Sie auf Zeit in Dänemark arbeiten wollen. Dieser Leitfaden ist ein unverbindlicher Ratgeber. Bevor Sie ernsthafte Schritte unternehmen, sollten Sie persönlich Rat von einem Experten einholen.

Welche Steuerverpflichtungen haben Sie als ausländischer IT-Berater?

Wenn Sie in Dänemark arbeiten, dann müssen Sie generell vom ersten Tag an Einkommensteuern zahlen. Die 180 Tage Regel wurde 2012 von der dänischen Regierung beschlossen. Das Gesetz ist besser bekannt unter: Regeln für die Anstellung ausländischer Angestellter (auf Dänisch Arbejdsudleje-reglerne).

Ausländische Berater müssen in der Regel vom ersten Tag an Steuern zahlen, wenn Folgendes zutrifft:

  • Das Unternehmen / der End-Klient des Beraters bestätigt die Qualifikation des Experten
  • Das Unternehmen / der End-Klient beaufsichtigt täglich die Arbeit des Beraters
  • Das Unternehmen / der End-Klient hat festangestellte Mitarbeiter, die an ähnlichen Projekten und Aufgaben arbeiten
  • Das Unternehmen / der End-Klient kann dem Berater kündigen
  • Der Berater arbeitet in den Geschäftsbereichen des End-Klienten
  • Der Berater nutzt Arbeitsmittel des End-Klienten
  • Der Berater wird auf Stundenbasis oder pro Tag bezahlt
  • Der Berater erhält Lohn von einer nicht dänischen Organisation (eigene GmbH, Beraterfirma oder Agentur)

Ausnahmen:

  • Teilnahmen an Treffen, Arbeitsgruppen und Schulungen. (Es gibt keine feste Bestimmung zur Dauer dieser Aktivitäten aber – die Veranstaltungen sollten nicht übermäßig lang sein)
  • Ein genau definiertes Projekt mit einem festgelegten Umfang
  • Externes Unternehmen, mit Sitz außerhalb Dänemarks beschäftigt die Angestellten oder Berater und trägt die finanziellen Risiken
  • Keine tägliche Beteiligung einer dänischen Firma am Geschäft
  • Die Bezahlung durch die dänische Organisation hängt nicht von den geleisteten Arbeitsstunden ab
  • Die Arbeit wird außerhalb Dänemarks geleistet

Wie werden Sie in Dänemark besteuert?

Allgemein betrachtet, ist das dänische Steuersystem progressiv, das heißt, Sie werden mehr Steuern zahlen je mehr sie verdienen – bis zu 52 %.  Allerdings können, abhängig von Ihrer persönlichen Situation, Beschäftigungsgeschichte in Dänemark und den Arbeitsbedingungen, verschiedene Steuerlösungen angewandt werden, z.B.:

Leiharbeit-Steuer: Die Steuer auf Leiharbeit ist eine gesonderte dänische Steuer. Berater, die von einer dänischen Firma in Leiharbeit beschäftigt werden, können eine Einheitssteuer von 35,6 % des Bruttolohns zahlen, ohne Möglichkeiten für Vergünstigungen.

Wenn Sie planen länger als 6 Monate am Stück oder mehr als 183 Tage in 12 Monaten in Dänemark zu arbeiten, dann kann die Besteuerung für Leiharbeit nicht verwendet werden.

Besteuerung für Ausländer: Angestellte, die ein hohes Einkommen beziehen, können bessere Konditionen erhalten, wenn sie im Ausland rekrutiert werden. Es müssen aber bestimmte Konditionen erfüllt werden, wenn Sie von der besonderen Besteuerung für Ausländer Gebrauch machen wollen.

Bei dieser Art der Besteuerung zahlen Sie einen Pauschalbetrag von 32.84% Ihres Einkommens. Weitere Vergünstigungen sind bei der Besteuerung für Ausländer nicht möglich.

Damit Sie von dieser Form der Besteuerung Gebrauch machen können, müssen folgende Konditionen erfüllt sein:

  • Mindestbruttogehalt. Das Bruttogehalt vor Steuern sollte durchschnittlich in einem Jahr mindestens 66700 Kronen pro Monat sein (2019). Diese Zahl wird jedes Jahr an die Entwicklungen am Arbeitsmarkt angepasst.
  • Einen dänischen Arbeitgeber. Sie müssen bei einem dänischen Arbeitgeber angestellt sein, der die Verantwortung für die Abführung der Einkommensteuer trägt.
  • Sie müssen einen Vertrag mit einer in Dänemark registrierten Organisation abgeschlossen haben.
  • Steuerpflicht – Wenn Sie diese Form der Besteuerung verwenden wollen, dürfen Sie in den letzten 10 Jahren nicht in Dänemark steuerpflichtig gewesen sein.

 

EU Bürger die in Dänemark arbeiten – ein Beispiel:

Aufgrund der Bewegungsfreiheit der EU-Bürger im Bereich des gesamten EU-Gebietes müssen EU-Bürger keine besonderen Konditionen erfüllen, um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten. Sie müssen sich allerdings bei den lokalen Behörden für Sozialversicherung und Besteuerung registrieren.

Nehmen wir einmal an ein Berater namens Peter aus Deutschland findet mit der Right People Group eine interessante Stelle bei einem dänischen Klienten und bewirbt sich für das Projekt. Er erhält den Zuschlag und arbeitet 6 Monate Vollzeit in Dänemark. Eine Bezahlung pro Stunde/Tag wurde vereinbart und seine Qualifikation wurde vom Klienten bestätigt. Unser Freiberufler Peter wird in den Büros der Firma in Dänemark, zu den Bedingungen arbeiten, die mit der Right People Group und dem End-Klienten vereinbart wurden.

Freiberufler Peter muss nun vom ersten Tag an Steuern in Dänemark zahlen, denn die Regeln für internationale Leiharbeit greifen. Wenn sein Hauptwohnsitz in der Heimat in Deutschland bleibt (Hauptwohnsitz, Familie, wirtschaftliche Interessen und so weiter) und er nur in Dänemark arbeitet, dann ist er nur bedingt steuerpflichtig.

Nicht EU-Bürger die in Dänemark arbeiten – ein Fallbeispiel:

Wenn Sie nicht aus der EU kommen, dann müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis und eine Arbeitserlaubnis erwerben und so beweisen das es Ihnen gestattet ist in Dänemark zu leben und zu arbeiten. Bitte vergessen Sie nicht, dass eine Registrierung bei den lokalen Behörden Pflicht ist, sobald Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis erteilt worden sind. Außerdem muss ein Konto bei einer dänischen Bank, zum legalen Erhalt ihres Lohnes geöffnet werden.

Unser nächstes Beispiel George ist talentierter IT Berater abe leider kein EU-Bürger. Er findet eine interessante Annonce auf der Webseite der Right People Group und bewirbt sich für das Projekt. George erhält den Zuschlag für das Projekt und arbeitet schließlich 12 Monate Vollzeit in Dänemark. Sollte er in Dänemark ohne eine gültige Arbeitserlaubnis einreisen, könnte das zu Sanktionen, Strafzahlungen und Ausweisung führen.

Ähnlich wie im vorhergehenden Beispiel wird das Gehalt unseres nicht EU-Bürgers auf Stundenbasis/Tagesbasis berechnet und seine Qualifikation für das Projekt wurde vom Klienten bestätigt. Er wird vor Ort in Dänemark, in den Geschäftsräumen des Auftraggebers, unter den Bedingungen, die mit der Right People Group und dem End-Klienten vereinbart wurden, arbeiten.

George muss vom ersten Arbeitstag an Steuern zahlen. Die internationalen Regeln für Leiharbeit greifen.

Berater die in Dänemark Steuern zahlen – Ein Fallbeispiel

Anders als in vielen anderen europäischen Ländern, müssen Leiharbeiter aus dem Ausland vom ersten Tag an Steuern zahlen, wenn sie in Dänemark für eine dänische Firma arbeiten. Ein Berater sollte sich also bemühen, die am besten passende und die effizienteste Lösung für seine Steuern zu finden, die mit dem strikten Steuer- und Arbeitsrecht in Dänemark konform ist.

Die Beschäftigung von Beratern aus dem Ausland wurde in den letzten Jahren in dänischen Unternehmen immer häufiger. Das führte auch dazu, dass die dänischen Behörden auch mehr auf die Steuerzahlungen und die Steuerpflicht von ausländischen Beratern in Dänemark achten. Die Verantwortung für rechtmäßige Steuerzahlung liegt letztendlich beim End-Klienten auch wenn er fremdländische Experten durch eine Beratungs- oder Rekrutierungsagentur anstellt. Wenn die Steuern nicht rechtmäßig abgeführt werden, drohen schwere Strafen und Sanktionen

Betrachten wir als Beispiel den ausländische Berater Adam, der in Dänemark vom ersten Tag an Steuern zahlen wird und nach den Regeln für internationale Leiharbeit muss er darüber nachdenken welche der Steuervarianten für ihn am besten passt:

Verwendung einer GmbH:

Da Adam als Selbstständiger arbeiten wird und eine GmbH betreibt (die offiziell als Arbeitgeber wirkt), die für kurze Zeit (6 Monate) in Dänemark ein Projekt bearbeiten soll, muss er nach dänischem Recht, die Behörden über alle Dienste, die seine GmbH in Dänemark leistet, Bericht erstatten. Der End-Klient oder die Rekrutierungsagentur muss das RUT-Register informieren, bevor Adam in Dänemark mit der Arbeit beginnt. Diese Meldung muss stattfinden, bevor irgendwelche Arbeiten geleistet werden.

Sollte der Berater Adam länger als 6 Monate am Stück oder mehr als 183 Tage in einem Jahr in Dänemark bleiben, dann kann die Regel für internationale Leiharbeit mit 35,6% Einkommensteuer nicht angewandt werden und normale dänische Steuerregeln greifen vom ersten Tag, der Beschäftigung an.

Dann kann Adam einkommensteuerpflichtig in Dänemark sein. Eine Privatperson kann entweder voll steuerpflichtig oder begrenzt steuerpflichtig in Dänemark sein. Personen, die in Dänemark ihren Wohnsitz haben, sind voll steuerpflichtig. Das betrifft das gesamte Einkommen, egal wo es erwirtschaftet wurde, es sei denn es existiert ein zweiter Wohnsitz in einem anderen Land mit einem Doppelbesteuerungsabkommen. Die Höhe der Steuer hängt von der Steuerklasse, dem Gehalt und der Dauer des Beschäftigungsvertrags ab.

Bei längerer Beschäftigung existiert auch das Risiko, dass die Behörden eine permanente Meldung Ihrer GmbH in Dänemark verlangen.

WICHTIG! Falls Berater Adam nicht EU-Bürger ist, dann müssen, bevor er mit der Arbeit beginnt, Arbeit- und Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Die Erstellung dieser Dokumente kann zwischen 30 und 40 Tagen dauern.

Eine bereits erprobte Lösung

Damit Ihre Steuerzahlungen problemlos, regelgerecht und effizient ablaufen, hat GTS Nordic das ETS-Paket entwickelt, dass dem strengen Arbeitsrecht und Steuerecht in Dänemark entspricht und für einfache und schnelle Vorbereitungen für Adams Arbeit in Dänemark sorgt. Das Paket basiert auf dem dänischen Steuermodell nach §48E, dass Adam nach der Besteuerung und allen Abgaben für Sozialversicherung und ähnliches 64%-65% seines Gehaltes lässt.

Da er nach dem ETS nur begrenzt steuerpflichtig ist, zählt nur Einkommen, dass in Dänemark erwirtschaftet wurde für die Besteuerung. Alle Steuern werden monatlich abgerechnet und keine Steuererklärung oder ähnliches muss am Ende des Jahres abgeliefert werden. Als Nachweis der regelgerechten Besteuerung für den End-Klienten, kann die Steueranmeldung und der Nachweis der monatlichen Zahlungen verwendet werden.

Da GTS Nordic von den dänischen Behörden für schnelle Bearbeitung zertifiziert ist, kann es die Arbeitserlaubnis im Voraus erteilen und so einen schnellen Beginn der Beschäftigung garantieren. GTS Nordic kümmert sich um alle nötigen Dokumente für den Erwerb von Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Bitte vergessen Sie nicht, dass eine Registrierung bei den lokalen Behörden Pflicht ist sobald Sie Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis erhalten haben.

Mehr Informationen zur Besteuerung, wenn man in Skandinavien arbeiten will

Dieser Artikel hat sich mit den allgemeinen Regeln zur Besteuerung in Dänemark beschäftigt. Als Freiberufler ist es wichtig, dass Sie die Steuergesetze in dem Land, in dem Sie arbeiten, gut kennen. Mehr zu diesem Thema können Sie auf der Webseite von GTS Nordic lesen.

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